Für Piloten Aviator

Fliegen ist immer mit einem besonderen Risiko verbunden und es
kann bei einem Zwischenfall sehr schnell sehr teuer werden. Daher
stellt sich die Frage, welche Versicherungen für einen Privatpiloten
nötig sind. Grundsätzlich ist zwischen Haftpflicht- und
Kaskoversicherungen zu unterscheiden. Haftpflichtversicherungen
decken nur den Schaden, der bei fremden Personen oder Sachen entsteht. Die Kaskoversicherung deckt hingegen Schäden an
eigenen Gütern, wie zum Beispiel dem eigenen Flugzeug.

- Halter-Haftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Flugzeuges ist nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein
Flugzeug abzuschließen - so wie auch beim Auto eine Haftpflichtversicherung
nötig ist, um mit diesem am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Halterhaftpflicht umfasst allerdings nur Schäden, die außerhalb
des Flugzeuges eintreten. Also beispielsweise wenn bei einer Außenlandung ein Flurschaden eintritt oder ein Kind in den
Propeller des Flugzeuges läuft. Die Grunddeckungssume richtet
sich nach dem maximalen Abfluggeweicht des Flugzeuges
(MTOW) und beträgt mindestens 3.000.000 EUR.

- Passagier-Haftpflichtversicherung
Da die Halter-Haftpflichtversicherung nur Schäden erfasst, die außerhalb des Flugzeuges eingetreten sind, gibt es zusätzlich die Passagier-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Ansprüche, die die Passagiere bei Verletzungen oder
beschädigtem Gepäck geltend machen können. Die Passagierhaft-
pflichtversicherung ist seit 2004 nunmehr für jeden Flug vorge-
schrieben, bei dem mit den Passagieren ein Beförderungsvertrag
abgeschlossen wurde. Dieser muss nicht schriftlich sein und liegt
schon bei einem Rundflug gegen Entgelt vor.

- CSL Versicherung
Die CSL Versicherung ("Combined Single Limit"-Versicherung) ist
eine Versicherung, die die Halterhaftpflicht mit der Passagierhaftpflichtversicherung kombiniert. Daher muss nur eine Versicherung abgeschlossen werden, die dann durch eine
einheitliche Deckungssumme umfassenden Schutz gewährt. Der
Vorteil liegt darin, dass die Versicherungssumme aus der Summe
der Einzelversicherungssummen besteht. Dadurch gibt es eine
insgesamt höhere Deckungssumme. Kommt es zum Schaden, so
zahlt die Versicherung bis zur gesamten Versicherungssumme -
egal ob der Schaden in den Rahmen der Passagierhaftlicht- oder
Halterhaftpflicht gefallen ist. Daher ist diese Versicherung deutlich flexibler. Zudem sind in manchen Ländern wie Dänemark und Österreich
höhere Deckungssummen vorgeschrieben, die in der CSL Ver-
sicherung meist in einer Zusatzklausel mitversichert sind.

- Luftfahrt Kaskoversicherung
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ersetzt die Schäden, die am
Flugzeug selbst auftreten. Dabei sind alle Gefahren versichert,
denen das Flugzeug ausgesetzt ist, es sei denn dass der Flugzeugführer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Ersetzt werden die Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einem Totalverlust wird grundsätzlich
der Zeitwert ersetzt. Das bedeutet dass der Betrag gezahlt wird,
der nötig ist, um das Flugzeug am Markt wieder zu beschaffen. Für
die Höhe der Prämien ist in der Regel entscheidend, wie erfahren
der Pilot ist und ob er bereits Schäden verursacht hat. Der Gel-
tungsbereich kann auf Europa oder die ganze Welt bezogen
werden.

- Sitzplatz-Unfallversicherung
Die Sitzplatz-Unfallversicherung ist eine besondere Unfall-
versicherung, die für den Passagier oder Piloten abgeschlossen
wird. Sie ist nötig, da in den meisten Unfallversicherungen die
Haftung für Flugunfälle ausgeschlossen ist. Diese Versicherung
kommt für Schäden des Versicherten auf, die beim Betrieb oder
dem Ein- und Aussteigen des Flugzeuges entstehen. Die
Versicherung existiert in zwei Varianten. Als Platzsystem und
Pauschalsystem. Beim Platzsystem ist die Versicherung an das
Luftfahrzeug gebunden. Jedem Sitzplatz wird eine Versicherungs-summe zugeteilt und die Unfallversicherung leistet unabhängig von einem Verschulden des Piloten für Unfälle. Beim Pauschalsystem
wird eine pauschale Versicherungssumme festgesetzt, die im
Schadensfall aufgeteilt wird.

- sonstige Versicherungen
Neben diesen gewöhnlichen Versicherungen hat die
Versicherungsbranche auch zahlreiche weitere Versicherungen
auf Lager: So gibt es beispielsweise eine Triebwerksversicherung,
die interne Schäden am Flugzeugmotor deckt. Ferner gibt es eine
Elektronik-Versicherung, die die zumeist teure Avionik z.B. gegen Kurzschlüsse oder Feuchtigkeit versichert. Auch gibt es eine
subsidiäre Haftpflichtversicherung, wenn man selber fremde
Flugzeuge chartert. Diese springt dann ein, wenn die Versicherung
des Vercharterers nicht zahlt oder deren Deckungssummen
erreicht sind und Ansprüche gegen den Piloten persönliche geltend gemacht werden. Schließlich bleiben Rechtschutzversicherungen
zu nennen, die bei Rechtstreitigkeiten die meist hohen Anwalts-
und Gerichtskosten übernehmen.

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